Im folgenden stelle ich meine CAS-Arbeit mit verschiedenen rechtlichen Aspekten zur Verfügung, möge sie dir einen Überblick über die aktuelle Rechtslage im Bereich des Bewilligungswesen geben. Vielleicht gelingt es dir, mir oder uns die richtigen Kanäle zu bespielen, damit sinnvoller Wandel entsteht. Vielen Dank an all die Menschen, welche ihre Arbeit ebenfalls mit der Öffentlichkeit geteilt haben, ich konnte auf sehr viel vorhandenes Wissen aufbauen. Das Wissen und die Technologie sind da, jetzt ist es an uns... Nationale, kantonale, kommunale und privatwirtschaftliche Parteien für maschinenlesbare Gebäudedaten zu gewinnen und für das Konzept opensource einzustehen!
Abstract
Zurzeit ist im Kanton Luzern bezüglich des Bewilligungsverfahrens einiges im Gange. Auslöser dafür sind im Grunde lange Bearbeitungsfristen für eingereichte Bauvorhaben. So veranstaltete das RAWI diesen Frühling eine sogenannte Roadshow und holte die Bedürfnisse der an einer Einreichung beteiligten Parteien ab (Kanton Luzern RAWI, 2025). Die vorliegende Arbeit thematisiert in diesem Kontext die Auswirkungen einer modellbasierten Baueingabe und stellt sich der These, dass eine Einreichung ohne Pläne mit heutiger Gesetzeslage nicht möglich ist.
Die Arbeit gliedert sich in vier Teile und führt im ersten Kapitel in die Thematik ein, dabei wird der Fokus auf die Einreiche-Unterlagen bei einem ordentlichen Verfahren gelegt. Das darauffolgende Kapitel setzt sich mit den Rahmenbedingungen auf den Ebenen Bund und Kanton auseinander, weiter werden die Begriffe BIM, openBIM und der Begriff der digitalen Transformation eingeordnet. Das dritte Kapitel der Arbeit befasst sich vertiefter mit der vorhandenen Sachlage im Kanton Luzern und vergleicht diese Herausforderungen im nationalen und internationalen Kontext. Dabei werden mögliche Lösungsansätze aufgezeigt und die These an sich beantwortet. Die Arbeit schliesst mit einem Rückblick und Ausblick zur Thematik, dabei werden Chancen und Risiken abgewogen sowie die noch offenen Thematiken angeschnitten. Ausserdem wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten für eine Anpassung des rechtlichen Rahmens existieren und wohin der Weg in die Zukunft führt.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass ein Bewilligungsverfahren mit einem sogenannten Gebäudeinformationsmodell mit der aktuellen Gesetzeslage im Kanton Luzern nicht umsetzbar ist. Die aktuelle Verordnung auf kantonaler Ebene fordert mehrere Pläne ein. Für eine zukunftsorientierte Veränderung des Bewilligungsprozesses sind im Ergebnis nicht nur auf kantonaler, sondern auch auf nationaler, kommunaler und normativer Ebene Veränderungen notwendig. Ohne Anpassung der heutigen Grundlagen bleiben der Automatisierung mittels maschinenlesbarer Gebäudeinformationsmodellen die Türen verschlossen.
Du findest die Arbeit auch in meinem Github Repo, falls du keine bösen Links anklicken willst😉😀. Einfach nach dem bimdoer auf Github suchen.